Rußfilterpflicht für Kaminöfen
Kamin und Kachelöfen werde künftig auch unter die Feinstaubverordnung fallen, dass plant der Bund zumindest. Begründet wird dies mit
den Gesundheitsgefahren, die vom Feinstaub ausgehen. Auch Pellet-Heizungen fallen unter diese Vorschrift.
Das Umweltministerium teilte mit, dass es Bundesweit mehr als 15 Millionen solcher, mit Holz befeuerten
Öfen und Heizungsanlagen gibt, die zusammen mehr zur Luftverschmutzung beitragen als alle Dieselfahrzeuge
in Deutschland zusammen. Künftig werden Schornsteinfeger ebenso wie bei Öl- und Gasheizungen üblich
also auch die Abluft von Holzöfen messen und Öfen, mit Grenzwert überschreitenden Werten, mit Filtern
nachgerüstet werden müssen. Die Kosten für einen solchen Umbau belaufen sich laut Experten auf ca. 1200€.
Von Seiten des Ministeriums wurde dazu keine Aussage getroffen.
Betroffen sind alle Anlagen die nach 1950 errichtet wurden und nicht unter die Kategorie offene Kamine,
Kochherde, Backöfen oder Badezimmeröfen fallen. Für alle anderen gelten jedoch lange Übergangsfristen bis
2014 oder sogar bis 2024, je nach Alter des Ofens, um Nachzuweisen, dass der ofen die neuen Schadstoffgrenzen
einhält. Ansonsten droht die Stillegung.
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TKS Wetterstation
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05.10.2024 |
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